Der Gemeindekirchenrat
Nach Artikel 15 der Grundordnung der EKBO (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) obliegt dem Gemeindekirchenrat (GKR) die Leitungsverantwortung für die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinden Blankenfelde und Jühnsdorf haben einen gemeinsamen GKR. Bei der Wahl des GKR in den Kirchengemeinden Blankenfelde und Jühnsdorf am 3.11. 2013 wurden folgende Älteste für die nächsten 6 Jahre gewählt und haben die Wahl angenommen: